Jedes Unternehmen (oder jede Person), das/die in Ihrem Auftrag mit personenbezogenen Daten umgeht, wird (in der Sprache der DSGVO) als Auftragsverarbeiter bezeichnet. Beispiele für Auftragsverarbeiter sind Marketingunternehmen, Buchhalter, Zahlungs- und Lieferdienstleister, IT-/Cloud-Anbieter usw.
Sie müssen eine Liste Ihrer externen Dienstleister (Auftragsverarbeiter) und der von ihnen verarbeiteten Daten führen und eine Vereinbarung abschließen/überprüfen, in der die Regeln für den Umgang mit den personenbezogenen Daten Ihres Unternehmens festgelegt sind. Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf die Daten oder die bloße Speicherung der Daten aus Sicht der DSGVO einer Verarbeitung gleichkommt.
Sie sollten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit jedem Auftragsverarbeiter unterzeichnet haben. Weitere Informationen über AVVs finden Sie hier.