Wenn Sie bestimmte Aktivitäten mit personenbezogenen Daten durchführen (z. B. Online-Marketing), müssen Sie die Einwilligung der betroffenen Personen einholen.
Die Einwilligung muss klar und deutlich eingeholt werden. Sie muss von allen anderen Texten getrennt sein, sie muss klar, frei gegeben und spezifisch sein, so dass die Person weiß, wofür sie sie gibt. Vorgekreuzte Kästchen, Schweigen oder Inaktivität werden von der DSGVO nicht als Einwilligung gewertet; daher müssen Unternehmen eine direkte und formelle Einwilligung einholen.
Außerdem haben Personen das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Opt-out). Sie müssen es Ihnen so leicht wie möglich machen, dies zu tun.