Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen, wenn das Unternehmen
- eine öffentliche Aufsichtsbehörde ist,
- regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeitet,
- in großem Umfang sensible personenbezogene Daten verarbeitet.
Wenn Sie keine dieser Tätigkeiten ausüben, müssen Sie keinen DSB ernennen.